Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14766
OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02 (https://dejure.org/2002,14766)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2 VAs 6/02 (https://dejure.org/2002,14766)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2 VAs 6/02 (https://dejure.org/2002,14766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der gerichtlichen Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten der Durchführung einer stationären Heilbehandlung in einer Fachklinik; Strafvollstreckung nach Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NStZ-RR 2004, 133 (Kotz/Rahlf); StV 2003, 288
    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02
    Denn das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten steht im Vordergrund (vgl. OLG Zweibrücken StV 2000, 157, 158).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02
    Dem trägt auch § 35 Abs. 5 Satz 3 BtMG Rechnung, der gerade die Möglichkeit erneuter Zurückstellungen eröffnet (vgl. OLG Hamburg StV 1998, 390, 391; OLG Karlsruhe MDR 1983, 514, 515).
  • OLG Hamburg, 10.07.1997 - 1 Ws 183/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02
    Dem trägt auch § 35 Abs. 5 Satz 3 BtMG Rechnung, der gerade die Möglichkeit erneuter Zurückstellungen eröffnet (vgl. OLG Hamburg StV 1998, 390, 391; OLG Karlsruhe MDR 1983, 514, 515).
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 2 VAs 9/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Der Weg der Zurückstellung der Strafvollstreckung stellt eine vorläufige Herausnahme des Verurteilten aus der Strafvollstreckung dar, die auch und gerade in Betracht kommt, wenn dem Verurteilten keine günstige Prognose gestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 - 2 VAs 6/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 157, 158).

    Eine Entscheidung über die Verfahrenskosten ist nicht veranlasst (Senat Beschluss vom 14. Februar 2002 - 2 VAs 6/02).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Deshalb ist auch von einer Prüfung der Erfolgsaussicht der Therapie in der Regel abzusehen (OLG Koblenz, StV 2003, 288f.; OLG Hamburg aaO; OLG Jena, Beschl. v. 25.01.2007 - 1 VAs 3/06 - juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.10.2008 - 2 VAs 16/08 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst das Ziel weiterer Therapiebemühungen (vgl. OLG Koblenz StV 2003, 288; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; OLG München, a.a.O.; Senatsbeschluss wie vorgenannt).
  • OLG Jena, 25.01.2007 - 1 VAs 3/06

    Zurückstellung der Strafvollstreckung

    (OLG Koblenz StV 2003, 288 f).
  • BayObLG, 27.05.2021 - 204 VAs 131/21

    Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat - wie der Generalstaatsanwalt im Bescheid von 15.2.2021 ausdrücklich festgestellt hat - Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288, 289; OLG München, StV 2009, 370, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153, juris Rn. 6; Fabricius, in: Patzak/Körner/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 205).
  • OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie: Ablehnung wegen

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288/289 und StV 2006, 588; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Körner a.a.O. Rn. 190 und Rn. 194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht